Transparenz schafft Vertrauen
Dafür gibt es eindeutige Vorgaben, Gesetze und Kodizes, die die Zusammenarbeit für beide Seiten klar regeln. Die zentralen Grundprinzipien sind:
Gemäß AKG-Transparenzkodex veröffentlicht die ORION Pharma GmbH, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, geldwerte Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise (HCPs) und Organisationen des Gesundheitswesens (HCOs) u. a. aus den Bereichen:
Durch Transparenz bei der Zusammenarbeit wird bereits der Anschein von Interessenskonflikten im Ansatz vermieden.
Alle Zuwendungen für das zurückliegende Kalenderjahr werden jährlich, jeweils bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres veröffentlicht.
Definitionen HCP und HCO
Definition „Angehörige der Fachkreise“ (HCPs):
Als Angehörige der Fachkreise gelten dabei die in Europa ansässigen und hauptberuflich tätigen Ärzte und Apotheker sowie alle Angehörigen medizinischer, zahnmedizinischer, pharmazeutischer oder sonstiger Heilberufe und sämtliche andere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Humanarzneimittel verschreiben oder anwenden oder mit diesen in erlaubter Weise Handel treiben.
Definition „Organisationen des Gesundheitswesens“ (HCOs):
„Organisationen“ sind alle medizinischen oder wissenschaftlichen Institutionen oder Vereinigungen mit Sitz in Europa, die sich aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen (z.B. medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften) und/oder durch diese medizinische Leistungen erbringen oder forschen (z. B. Krankenhäuser, Universitätskliniken oder Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen).
Erste Veröffentlichung:
Erstmals im Jahr 2016 erfolgte die Veröffentlichung der Zuwendungen an HCPs/ HCOs bezogen auf das Jahr 2015. Ausschlaggebend für die Veröffentlichung ist das Zahlungsdatum bei direkten geldwerten Leistungen und das Veranstaltungsdatum bei indirekten geldwerten Leistungen (z.B. Kostenübernahmen). Stornierungsbeträge werden nicht veröffentlicht.
Dauer der Veröffentlichung:
Die Offenlegung erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren nach der erstmaligen Offenlegung.
Währung:
Alle Zuwendungen werden in EURO ausgewiesen.
Ausweisung der Umsatzsteuer:
Die Ausweisung erfolgt als Nettobetrag (soweit die Nettobeträge vorliegen).
Einwilligung zur Veröffentlichung der geldwerten Leistungen:
Entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen fragt die ORION Pharma alle HCPs, die eine geldwerte Zuwendung erhalten haben, ob sie mit der Veröffentlichung ihrer individuellen Daten einverstanden sind. Wird die Einwilligung nicht erteilt, wird die Zuwendung als aggregierter Betrag veröffentlicht, d.h. ohne namentliche Nennung des Zuwendungsempfängers. Die Einwilligung ist freiwillig und kann zu jeder Zeit widerrufen werden. Zur Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung und zur Ausübung des Widerrufsrechts wenden Sie sich bitte wie folgt an uns:
ORION Pharma GmbH
Jürgen-Töpfer-Straße 46
22763 Hamburg
Fax +49 (0) 40 89 96 89 - 96
E-Mail: DE-datenschutz@orionpharma.com
Für HCOs ist keine Einwilligung erforderlich. Die Daten werden somit immer namentlich veröffentlicht.
Zuwendung der ORION Pharma GmbH an HCPs mit Sitz in anderen europäischen Ländern:
Sofern einem HCP oder einer HCO mit Sitz in einem anderen europäischen Land eine Zuwendung gewährt wird, erfolgt die Veröffentlichung der Zuwendung durch das dort ansässige Tochterunternehmen der Orion Corporation.