AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Vertrages. Der Käufer erkennt sie mit der Erteilung des Auftrages als verbindlich an, ohne dass es eines Widerspruches des Verkäufers gegen etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder sonstiger vom Käufer gemachter Einschränkungen bedarf. Krankenhaus- und Versorgungsapotheken beliefern wir nur unter folgenden Voraussetzungen:
Nachweis des Käufers, dass er die Voraussetzungen des § 14 Apothekengesetz (Bundesgesetzblatt 1980/1993) erfüllt durch Vorlage einer Fotokopie zur Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke oder einer behördlichen Genehmigung der Krankenhausversorgungsverträge gemäß § 14 Abs. 2 bzw. Abs. 5 Apothekengesetz.
Sofern sich aus der Genehmigung die Laufzeit des Versorgungsvertrages und die Dauer der Genehmigung nicht ergeben, hat der Käufer die Laufzeit des Vertrages und die Dauer der Genehmigung durch andere Schriftstücke zu belegen.
Unaufgeforderte und umgehende Mitteilung, falls die Erlaubnis zum Betrieb der Krankenhausapotheke erlischt bzw. der Krankenhausversorgungsvertrag beendet oder die Genehmigung der zuständigen Behörde abgelaufen ist. Liegen die vorgenannten Bedingungen nicht mehr vor, erlischt der Anspruch auf eine weitere Belieferung mit Anstaltspackungen.
Der Käufer darf die bezogenen Präparate nur im Rahmen seiner Versorgungsverträge an Krankenhäuser abgeben und insbesondere keine Weiterlieferung, auch nicht in Einzelteilen, an andere Apotheken, Groß-, Zwischen- oder Einzelhändler oder an Endverbraucher vornehmen.
2. Auftragserteilung
Unser Angebot ist bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen unserer Wahl. Aufträge werden schnellstmöglich ausgeführt. An eine verbindliche Lieferfrist sind wir aber nicht gebunden, es sei denn, wir haben einen vereinbarten Liefertermin ausdrücklich schriftlich bestätigt. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Betriebs-, Verkehrs- und Versandstörungen, behördlicher Anordnung oder sonstiger Hindernisse haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie befreien uns für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Wird infolge der Störung die Lieferung und Leistung um mehr als 8 Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
4. Preise
Die Rechnungsstellung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Haben sich die Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Rücknahme oder Umtausch
Ordnungsgemäß gelieferte, mängelfreie Ware wird aus Gründen der Arzneimittelsicherheit grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgenommen. Eine ausnahmsweise Rücknahme bei Vorliegen besonderer Umstände bedarf auf jeden Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wir sind nicht verpflichtet, Waren die uns der Käufer ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis zurückschickt anzunehmen, an ihn zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen. Statt dessen sind wir berechtigt, solche Waren ordnungsgemäß zu vernichten.
6. Gewährleistung
Etwaige Beanstandungen bezüglich der gelieferten Menge sind innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer bei unserer Bestelladresse in Hamburg geltend zu machen. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift. Bei Beanstandungen bezüglich der Beschaffenheit ist die mangelhafte Ware ebenfalls innerhalb von 10 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer sowie einer kurzen schriftlichen Begründung an unser Lieferlager zurück zu schicken. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der beanstandeten Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadensersatz, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch den Verkäufer sind ebenfalls ausgeschlossen.
7. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 1 % Skonto, wobei das Eingangsdatum der Zahlung maßgeblich ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Schecks werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen, wobei die Zahlung erst dann erfolgt ist, wenn der Rechnungsbetrag unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist. Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen die uns zustehenden Forderungen sind nur zulässig mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger Mängel dürfen nur in dem Umfang ausgeübt werden, der dem von dem Mangel betroffenen Wert der Ware entspricht.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei Bezahlung durch Scheck dauert der Eigentumsvorbehalt bis zur Scheckeinlösung. Der Käufer darf die von uns bezogene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Eine anderweitige Verfügung über unsere Ware, wie z.B. die Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist ihm untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, uns etwaige Zugriffe Dritter, insbesondere eine Zwangsvollstreckung, auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich mitzuteilen und im Falle einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig in unserem Namen beim Vollstreckungsgläubiger Widerspruch einzulegen. Die aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt- und Nebenforderungen) und Begleichung eines etwaigen zu Lasten des Käufers bestehenden Kontokorrentsaldos an uns ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Wir sind berechtigt, dem Dritten von diesem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen unsere Kaufpreisforderung an den Käufer um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangens des Käufers insoweit zur Rückabtretung verpflichtet.
9. Wiederverkauf
Unsere Präparate dürfen grundsätzlich nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung der bestellten Ware ist der Ort, von dem aus die Lieferung erfolgt. Erfüllungsort für die Zahlung des Rechnungsbetrages ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist ebenfalls Hamburg.